Anhang 3 zu Nummer 3 BBesG/BesÜGBek 2018
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1927 - 1932)
Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10
Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Soldaten in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere sowie für Fahnenjunker und Seekadetten um 22,26 Euro. Es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 9,71 Euro.
Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen R 1 und R 2
Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10
Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Soldaten in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere sowie für Fahnenjunker und Seekadetten um 22,95 Euro. Es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 10,01 Euro.
Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen R 1 und R 2
Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5, A 6, A 9 und A 10
Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Soldaten in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere sowie für Fahnenjunker und Seekadetten um 23,19 Euro. Es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 10,12 Euro.
Überleitungstabelle für die Besoldungsgruppen R 1 und R 2